Hygienemaßnahmen
An Bord unserer Züge gilt, wie an Bord aller Verkehrsmittel des öffentlichen Personenverkehrs, die gesetzliche Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske.
Weiterführende Informationen
Aktuelle und weiterführende Informationen zum Corona-Virus finden Sie auch auf den Seiten des Bundesministeriums für Gesundheit, des Robert-Koch-Instituts, der Bayerischen Staatsregierung, des Landesgesundheitsamtes Bayern sowie auf den Webseiten Ihrer Heimatgemeinden.