Fahrgastrechte

Leider läuft nicht immer alles rund. Kommt ein Zug zu spät oder fällt eine Verbindung aus, ist das für alle sehr ärgerlich. Dann haben Sie unter bestimmten Bedingungen Anspruch auf eine Reisealternative, Ersatz oder Entschädigung. Hier finden Sie Informationen dazu, wie der Ablauf in solchen Fällen ist. 

Ihre Rechte als Fahrgast

Für Reisende, die von Unannehmlichkeiten aufgrund von Zugverspätungen, Zugausfällen und daraus resultierenden versäumten Anschlusszügen betroffen sind, gelten mit Einführung des neuen Fahrgastrechtegesetztes von 2009 einheitliche Fahrgastrechte im deutschen Eisenbahnverkehr. Das Gesetz räumt den Reisenden gleiche Rechte ein und gilt für alle Züge, unabhängig davon, von welchem Eisenbahnverkehrsunternehmen sie betrieben werden. Kein Anspruch auf Entschädigung besteht allerdings bei Verspätungen von U-Bahnen, Straßenbahnen oder Bussen.

Füllen Sie das Fahrgastrechteformular vollständig aus und reichen den Antrag und die Originalfahrkarte bei der DB Dialog GmbH ein.

Darüber hinaus erhalten Sie schon bei einer Verspätung ab 25 Minuten von Go-Ahead Bayern eine Erstattung von 25% des Fahrpreises bzw. 50% des Fahrpreises ab 55 Minuten Verspätung. Ebenso erstatten wir pauschal fünf Euro bei einem verpassten Anschlusszug, ausgenommen davon sind S-Bahnen, U-Bahnen, Straßenbahnen und Busse. Nutzen Sie dafür das Fahrgastrechteformular und schicken es mit dem Originalfahrschein (Zeitkarten-Fahrausweise bitte als Kopie mitschicken) per Post an die folgende Adresse:

Go-Ahead Bayern GmbH
Kundenmanagement
Morellstraße 33
86159 Augsburg

Ein Tipp besonders für Pendler: Wenn Sie in kurzer Zeit mehrfach von Zugausfällen oder -Verspätungen betroffen waren (z.B. aufgrund einer Großbaustelle der DB), reicht es völlig aus, wenn Sie das Fahrgastrechteformular ein einziges Mal ausfüllen, damit Ihre Kontonummer und Kontaktdaten vollständig vorliegen. Dann fügen Sie eine Liste mit allen betreffenden Fahrten und Zügen hinzu, die sauber aufgeführt sind, das kann sogar handschriftlich sein. Wichtig ist: Sie müssen unbedingt die Original-Fahrkarten (Zeitkarten-Fahrausweise bitte als Kopie) mit einschicken, sonst kann Ihnen nichts erstattet werden.

Aufsichtsbehörde

Aufsichtsbehörde für Kundenbeschwerden, die nicht die Tarife der Fahrkarten betreffen, ist das Eisenbahnbundesamt (EBA).
 
Kontaktdaten
Eisenbahn-Bundesamt
Fahrgastrechte
Heinemannstraße 6
53175 Bonn
Telefon: 0228 30795-400
Zum Beschwerdeformular
Website: www.eba.bund.de